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Die AfA Seminare GmbH (AfA), Pirckheimerstraße 68, 90408 Nürnberg, veranstaltet vom 18. bis 22.06.2012 eine Sommertagung für Betriebsräte. Für die Sommertagung gelten die nachfolgenden Teilnahmebedingungen als Allgemeine Geschäftsbedingungen.
1. Buchung der Sommertagung Die Anmeldung erfolgt online oder mit dem Anmeldeformular, das unter www.sommertagung.info/anmeldung abgerufen werden kann. Alternativ kann dieses Formular unter sommertagung@afa-seminare.info oder telefonisch unter 0911 / 37 66 77 78 angefordert werden. Mit Rücksendung des unterzeichneten Anmeldeformulars kommt ein Vertrag über die Teilnahme an der BR Sommertagung zu Stande. Es empfiehlt sich, das Anmeldeformular von der kostentragenden Stelle im Betrieb (in der Regel die zuständige Personal- oder Weiterbildungsabteilung) unterzeichnen zu lassen und/ oder eine Kostenübernahmeerklärung vom Arbeitgeber anzufordern. Ein entsprechendes Formular kann abgerufen werden unter www.sommertagung.info/anmeldung. Nach Eingang der Anmeldung erhält die/ der Teilnehmer(in) eine Anmeldebestätigung. Mit Erhalt der Anmeldebestätigung ist die Teilnahmegebühr fällig.
3. Stornierungen Falls wider Erwarten aus dringenden betrieblichen oder persönlichen Gründen die/ der Teilnehmer(in) an der Sommertagung nicht teilnehmen kann, ist der Betriebsrat berechtigt, nach entsprechendem Betriebsratsbeschluss, ein anderes Betriebsratsmitglied zu entsenden. Es empfiehlt sich, im Betriebsratsbeschluss zur Entsendung von Teilnehmern zur Sommertagung bereits Ersatzteilnehmer festzulegen. Sollte die/ der Teilnehmer(in) gezwungen sein, ihre/ seine Teilnahme ersatzlos zu stornieren, ist sie/ er verpflichtet, AfA umgehend schriftlich zu benachrichtigen. Eine kostenfreie Stornierung ist bis zum 15.03.2012 möglich. Bei einer Stornierung ab dem 16.03.2012 bis einschließlich 30.04.2012 fallen 50 % der Teilnahmegebühr an. Bei einer Stornierung ab dem 01.05.2012 wird die Teilnahmegebühr zu 100 % berechnet. Dies gilt nicht, wenn ein Ersatzteilnehmer benannt wird. In diesem Fall ist AfA berechtigt, eine Bearbeitungsgebühr von 50,00 € zu erheben.
4. Veranstaltungsabsage/ Änderungsvorbehalt AfA behält sich vor, notwendige organisatorische und/ oder inhaltliche Änderungen vor und während der Sommertagung vorzunehmen, soweit das grundsätzliche Veranstaltungskonzept dadurch nicht wesentlich geändert wird. AfA behält sich des Weiteren vor, bis maximal zwei Wochen vor der Sommertagung vom Vertrag zurückzutreten, falls eine vom Veranstaltungskonzept abhängige Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht werden kann oder Gründe vorliegen, die befürchten lassen, dass durch den Teilnehmer die Veranstaltung erheblich gestört würde. Ein Rücktritt ist bis Veranstaltungsbeginn möglich aus Gründen, die nicht durch AfA beeinflussbar sind, z. B. wegen höherer Gewalt. Haftungs- und/ oder Ersatzansprüche für die vorgenannten Fälle sind ausgeschlossen.
5. Hotelbuchung Mit der Anmeldung kann gleichzeitig eine Vorreservierung im Iberotel Boltenhagen erfolgen. AfA leitet Ihre Reservierungsanfrage an das Iberotel Boltenhagen weiter. Die/ der Teilnehmer(in) erhält im Anschluss vom Iberotel Boltenhagen eine entsprechende Reservierungsbestätigung. Diese Reservierungsbestätigung hat die/ der Teilnehmer(in) inhaltlich zu überprüfen, gegenzuzeichnen und an das Hotel zurückzusenden. Durch die Rücksendung der gegengezeichneten Reservierungsbestätigung kommt der Hotelvertrag zu Stande. Für diesen Vertrag ist ausschließlich das Iberotel Boltenhagen Vertragspartner. Dieser Hotelvertrag unterliegt daher den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Iberotel Boltenhagen. Die Übernachtungskosten betragen mit Frühstück im Einzelzimmer 119,00 € inkl. MwSt je Nacht. Die Übernachtungskosten hat jeder Teilnehmer selbst zu tragen (Kostentragungspflicht des Arbeitgebers grds. auch hier). Neben den Zimmern im Iberotel in Boltenhagen steht ein begrenztes Kontingent an Appartements zur Verfügung. Sofern Sie eine Appartementbuchung beabsichtigen, nehmen Sie bitte Kontakt mit AfA auf. Gleiches gilt für den Fall, dass Sie vor dem 17.06.2012 anreisen möchten, über den 22.06.2012 hinaus Ihren Aufenthalt verlängern möchten oder in Begleitung reisen möchten. Im Iberotel Boltenhagen stehen auch Doppelzimmer zur Verfügung. Der Doppelzimmerzuschlag beträgt 36,00 € inkl. MwSt und Frühstück/ Nacht und kann auf separater Rechnung ausgewiesen werden.
6. Teilnahmegebühr Der Seminarpreis beträgt 1.498,00 € zzgl. MwSt. Darin enthalten sind die Vortragsunterlagen, die Verpflegung während der kompletten Veranstaltung einschließlich Mittag- und Abendessen sowie das optionale Begleitprogramm. Eine weitere Tagungspauschale wird nicht erhoben. Bei einer Anmeldung bis zum 15.03.2012 erhalten Sie einen Frühbucherrabatt von 10 %.
7. Haftung Die Teilnahme an der Sommertagung erfolgt grundsätzlich auf eigene Gefahr. Die gesetzliche Unfallversicherung über den Arbeitgeber besteht in der Regel auch während der Veranstaltungszeiten. Während der veranstaltungsfreien Zeit und der Teilnahme am freiwilligen Begleitprogramm greift diese arbeitgeberseitige Versicherung nicht. AfA haftet für sich, seine gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Im Übrigen ist die Haftung seitens AfA ausgeschlossen.
8. Datenschutz Ihre personenbezogenen Daten werden gemäß den datenschutzrechtlichen Bestimmungen verarbeitet. Eine Weitergabe an außenstehende Dritte erfolgt nicht, soweit dies nicht zur Durchführung der Veranstaltung erforderlich ist oder soweit nicht eine gesetzliche Verpflichtung dazu besteht. Eine Weitergabe Ihrer Daten erfolgt in jedem Fall an das Iberotel Boltenhagen, damit dort eine Vorreservierung erfolgen kann. AfA wird Ihre Daten ferner dazu nutzen, Sie gelegentlich über weitere Veranstaltungen von AfA zu informieren. Sollten Sie eine Verwendung Ihrer Daten zu irgendeinem Zeitpunkt nicht mehr wünschen, so können Sie einer solchen Nutzung jederzeit widersprechen. Der Widerspruch ist zu richten an sommertagung@afa-seminare.info oder an AfA Seminare GmbH, BR Sommertagung, Pirckheimerstraße 68, 90408 Nürnberg.
9. Foto- und Filmaufnahmen AfA wird im Rahmen der Tagung Foto- und Filmaufnahmen machen. Die/ der Teilnehmer(in) erklärt sich damit einverstanden, dass sie/ er im Rahmen dieser Foto- und Filmaufnahmen möglicherweise abgelichtet wird. Die Veröffentlichung dieser Bilder erfolgt während der Sommertagung sowie im Nachgang online sowie offline.
10. Gerichtsstand Der allgemeine Gerichtsstand ist, soweit zulässig, Nürnberg.
11. Schlussbestimmungen Für diesen Vertrag und dessen Durchführung gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Teilnahmebedingungen bleiben auch bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen in ihren übrigen Teilen verbindlich. Unwirksame Bedingungen werden durch solche ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Regelung am Nächsten kommen. Von diesem Vertrag abweichende Regelungen sind nur wirksam, wenn sie schriftlich vereinbart werden. Das Schriftformerfordernis kann ebenfalls nur schriftlich abbedungen werden.
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