AfA-Anwalt - Rechtsanwaltskanzlei in Nürnberg
 
 

AfA Seminare GmbH
Sommertagung 2012

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Pirckheimerstraße 68
90408 Nürnberg

Tel.: 0911 / 37 66 77 78
Fax: 0911 / 37 66 77 79

sommertagung@afa-seminare.info

 
 

Programmflyer zur Sommertagung

Hier können Sie das aktuelle Programm
zur BR-Sommertagung 2012
per Post anfordern.

Beschlussfassung im Betriebsrat


Der Schulungsanspruch nach § 37 Abs. 6 BetrVG ist ein solcher des Betriebsratsgremiums. Der Betriebsrat hat deshalb zu beschließen, welches Betriebsratsmitglied bzw. welche Betriebsratsmitglieder an der Sommertagung teilnehmen.

Aufgrund des breit gefächerten Themenangebotes und insbesondere vor dem Hintergrund, dass je nach Kenntnissen und Erfahrungen unter verschiedenen Workshops gewählt werden kann, ist die Tagung gleichermaßen für neu wie für wiedergewählte Betriebsräte erforderlich im Sinne des § 37 Abs. 6 BetrVG.

Der Tagungspreis ist im Vergleich zu anderen vergleichbaren Tagungen bzw. Seminaren, ebenso wie der Preis für die Hotelunterkunft, außerordentlich preisgünstig, sodass eine Ablehnung der Schulung durch den Arbeitgeber mit Hinweis auf die Verhältnismäßigkeit der entstehenden Kosten nicht in Betracht kommt.

Wir empfehlen folgendes Vorgehen:

Einladung zur ordentlichen bzw. außerordentlichen Betriebsratssitzung

Unter Angabe des Tagesordnungspunktes "Seminarteilnahme BR Sommertagung vom 18.06.2012 bis 22.06.2012 in Boltenhagen" wird zu einer ordentlichen oder ggf. außerordentlichen Betriebsratssitzung eingeladen. Wenn alle ordentlichen Betriebsratsmitglieder in der Betriebsratssitzung anwesend sind, kann die Tagesordnung auch ohne vorherige Einladung ergänzt werden, wenn alle ordentlichen und anwesenden Betriebsratsmitglieder dem zustimmen.

Die Beschlussfassung sollte wie folgt aussehen:
 

Der Betriebsrat beschließt, dass die Betriebsratsmitglieder A, B und C an der Sommertagung für Betriebsräte vom 18. - 22.06.2012 im Ostseebad Boltenhagen teilnehmen. Nach Durchsicht des Schulungsprogrammes kommt der Betriebsrat zu dem Ergebnis, dass die Teilnahme an dieser Schulungsveranstaltung für die vorgenannten Betriebsratsmitglieder zur ordnungsgemäßen Durchführung ihrer Aufgaben erforderlich ist, da hier Kenntnisse vermittelt werden, die für die Arbeit des Betriebsrats erforderlich sind.

Eine Beschlussvorlage steht als Word-Dokument hier zur Verfügung.

Bitte überlassen Sie den Beschluss, der vom Betriebsratsvorsitzenden und einem weiteren Mitglied (wenn vorhanden: vom Schriftführer) unterzeichnet sein sollte, dem Arbeitgeber. Überlassen Sie Ihrem Arbeitgeber darüber hinaus das Schulungsprogramm, welches Sie hier zum Download erhalten.

Der Arbeitgeber ist verpflichtet, gemäß § 40 Abs. 1 BetrVG die für die Tagung einschließlich Unterkunft entstehenden Kosten zu tragen. Weiterhin sind die teilnehmenden Bertriebsratsmitglieder gemäß § 37 Abs. 2 BetrVG in Verbindung mit § 37 Abs. 6 BetrVG ohne Minderung des Arbeitsentgelts von ihrer beruflichen Tätigkeit zu befreien.

Gleichwohl empfiehlt es sich - um späteren Streitigkeiten aus dem Weg zu gehen - eine Kostenübernahmeerklärung beim Arbeitgeber einzufordern. Ein entsprechendes Formular finden Sie hier.

Bitte überlassen Sie uns neben dem ausgefüllten Anmeldebogen die vom Arbeitgeber gegengezeichnete Kostenübernahmeerklärung.

Sollte Ihr Arbeitgeber nicht bereit sein, eine entsprechende Kostenübernahmeerklärung zu unterzeichnen, setzen Sie sich am besten mit uns in Verbindung. Wir können dann besprechen, welche Schritte sinnvoll bzw. erforderlich sind, um eine Teilnahme an unserer Tagung sicherzustellen.

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