Beschlussfassung im Betriebsrat
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Aufgrund des breit gefächerten Themenangebotes und insbesondere vor dem Hintergrund, dass je nach Kenntnissen und Erfahrungen unter verschiedenen Workshops gewählt werden kann, ist die Tagung gleichermaßen für neu wie für wiedergewählte Betriebsräte erforderlich im Sinne des § 37 Abs. 6 BetrVG. Der Tagungspreis ist im Vergleich zu anderen vergleichbaren Tagungen bzw. Seminaren, ebenso wie der Preis für die Hotelunterkunft, außerordentlich preisgünstig, sodass eine Ablehnung der Schulung durch den Arbeitgeber mit Hinweis auf die Verhältnismäßigkeit der entstehenden Kosten nicht in Betracht kommt. Wir empfehlen folgendes Vorgehen: Die Beschlussfassung sollte wie folgt aussehen:
Eine Beschlussvorlage steht als Word-Dokument hier zur Verfügung. Bitte überlassen Sie den Beschluss, der vom Betriebsratsvorsitzenden und einem weiteren Mitglied (wenn vorhanden: vom Schriftführer) unterzeichnet sein sollte, dem Arbeitgeber. Überlassen Sie Ihrem Arbeitgeber darüber hinaus das Schulungsprogramm, welches Sie hier zum Download erhalten. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, gemäß § 40 Abs. 1 BetrVG die für die Tagung einschließlich Unterkunft entstehenden Kosten zu tragen. Weiterhin sind die teilnehmenden Bertriebsratsmitglieder gemäß § 37 Abs. 2 BetrVG in Verbindung mit § 37 Abs. 6 BetrVG ohne Minderung des Arbeitsentgelts von ihrer beruflichen Tätigkeit zu befreien. Gleichwohl empfiehlt es sich - um späteren Streitigkeiten aus dem Weg zu gehen - eine Kostenübernahmeerklärung beim Arbeitgeber einzufordern. Ein entsprechendes Formular finden Sie hier. Bitte überlassen Sie uns neben dem ausgefüllten Anmeldebogen die vom Arbeitgeber gegengezeichnete Kostenübernahmeerklärung. Sollte Ihr Arbeitgeber nicht bereit sein, eine entsprechende Kostenübernahmeerklärung zu unterzeichnen, setzen Sie sich am besten mit uns in Verbindung. Wir können dann besprechen, welche Schritte sinnvoll bzw. erforderlich sind, um eine Teilnahme an unserer Tagung sicherzustellen. |


